Eckdaten des Leistungskatalogs sind (ab 01.01.2020)
- Der Leistungsanspruch entsteht nach 6 Monaten Vereinszugehörigkeit. Die Dauer der Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleicher Zielsetzung wird angerechnet.
- Es erfolgt eine Beteiligung an den betriebsbedingten Investitionskosten der Katholischen Sozialstation St. Elisabeth, Lauchheim, pro Hausbesuch (max. zwei Hausbesuche täglich)
- Zu pflegende Personen können einmalig einen unentgeltlichen Pflegeeinsatz in Anspruch nehmen. Bei weiteren Pflegeeinsätzen werden 50 % der Kosten übernommen. Ebenso erfolgt eine 50%ige Kostenübernahme, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, um eine genügende und umfassende Pflege sicher zu stellen (max. 125,– € pro Mitgliedschaft und Monat). Kostenübernahme besteht auch bei der Betreuung in Demenzgruppen, die die Katholische Sozialstation St. Elisabeth, Lauchheim, an allen ihren Standorten und im Alten- und Pflegeheim St. Agnes, Westhausen, durchführt.
- Nachbarschaftshilfe kann in Anspruch genommen werden für verschiedene Lebens-Phasen, wie Hilfestellung im sozialen Bereich (z.B. Begleiten bei Arztbesuchen), im Haushalt (z.B. Einkaufen, Kochen, Essengeben, Gesellschaft leisten, Kinderbetreuung). Es werden max. 8 Stunden pro Monat zu je 50 % bezuschusst, wenn die Nachbarschaftshilfe durch die Katholische Sozialstation St. Elisabeth erfolgt.
- Familien, die bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse beanspruchen, haben eine Zuzahlung je Kalendertag von mind. 5,– € bis max. 10,– € zu leisten. Diese Zuzahlung wird übernommen.
- Erstattung der Kosten, die durch die Nutzung des Bürgerrufautos „Wim“ entstehen.
- Alle unter Punkt 1 bis 6 aufgeführten Leistungen dürfen den monatlichen Gesamtbetrag von 125,– € pro Mitgliedschaft nicht überschreiten.
Der Vorstand
Josef Neukamm, 1. Vorsitzender