Eckdaten des Leistungskatalogs sind (ab 01.01.2020)

  1. Der Leistungsanspruch entsteht nach 6 Monaten Vereinszugehörigkeit. Die Dauer der Mitgliedschaft in einem anderen Verein mit gleicher Zielsetzung wird angerechnet.
  2. Es erfolgt eine Beteiligung an den betriebsbedingten Investitionskosten der Katholischen Sozialstation St. Elisabeth, Lauchheim, pro Hausbesuch (max. zwei Hausbesuche täglich)
  3. Zu pflegende Personen können einmalig einen unentgeltlichen Pflegeeinsatz in Anspruch nehmen. Bei weiteren Pflegeeinsätzen werden 50 % der Kosten übernommen. Ebenso erfolgt eine 50%ige Kostenübernahme, wenn das Pflegegeld nicht ausreicht, um eine genügende und umfassende Pflege sicher zu stellen (max. 125,– € pro Mitgliedschaft und Monat). Kostenübernahme besteht auch bei der Betreuung in Demenzgruppen, die die Katholische Sozialstation St. Elisabeth, Lauchheim, an allen ihren Standorten und im Alten- und Pflegeheim St. Agnes, Westhausen, durchführt.
  4. Nachbarschaftshilfe kann in Anspruch genommen werden für verschiedene Lebens-Phasen, wie Hilfestellung im sozialen Bereich (z.B. Begleiten bei Arztbesuchen), im Haushalt (z.B. Einkaufen, Kochen, Essengeben, Gesellschaft leisten, Kinderbetreuung). Es werden max. 8 Stunden pro Monat zu je 50 % bezuschusst, wenn die Nachbarschaftshilfe durch die Katholische Sozialstation St. Elisabeth erfolgt.
  5. Familien, die bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit eine Haushaltshilfe über ihre Krankenkasse beanspruchen, haben eine Zuzahlung je Kalendertag von mind. 5,– € bis max. 10,– € zu leisten. Diese Zuzahlung wird übernommen.
  6. Erstattung der Kosten, die durch die Nutzung des Bürgerrufautos „Wim“ entstehen.
  7. Alle unter Punkt 1 bis 6 aufgeführten Leistungen dürfen den monatlichen Gesamtbetrag von 125,– € pro Mitgliedschaft nicht überschreiten.

Der Vorstand

Josef Neukamm, 1. Vorsitzender

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