Stellungnahme

Dieser Text ist eine Reaktion auf die in den vergangenen Tagen in der „Schwäbischen Post“ erschienenen Artikel zum „Klösterle“ in Röttingen. Es wird dabei ausschließlich auf Fakten, welche den Kindergarten betreffen, eingegangen. Alle anderen in den Berichten genannten Unterstellungen, Vermutungen und persönliche Diskreditierungen werden nicht kommentiert.

 

Niemand will ein ehemals denkmalgeschütztes Gebäude ohne Grund abreißen!

Jeder einheimische Röttinger Bürger hat einen emotionalen Bezug zu diesem Gebäude, die meisten davon haben ihre Kindergartenzeit darin verbracht. Aus diesem Grund hat auch die Kirchengemeinde die Sanierung und Erweiterung des Gesamtgebäudes angestrebt und hierzu das Architekturbüro Neumann, das Ingenieurbüro Kern und das Büro für Geotechnik Aalen beauftragt. Nach entsprechenden Untersuchungen und Vorstellung der Ergebnisse bzw. Gutachten, ergaben sich für die komplette Sanierung des Altbaugebäudes (Klösterle) eine Kostengröße von 1,15 Mio €. Zu diesen Kosten müssen noch die Kosten für die Sanierung des 60er Jahre Anbaus hinzugerechnet werden. Von den beiden für die Stabilisierung des fragilen Untergrunds kontaktierten, auf solche Vorhaben spezialisierten Firmen, war nur eine bereit, nach Einsicht der Gutachten ein Angebot abzugeben mit dem Zusatz: Eine Gewährleistung für den dauerhaften Halt des Untergrunds könne nicht gegeben werden. Die seriösen Gutachten und Kostenschätzungen wurden sowohl vom Kreisbauamt als auch dem Landesamt für Denkmalpflege geprüft. Nach der Zustimmung der Denkmalbehörde wurde die Abbruchgenehmigung durch die Baurechtsbehörde des Landratsamt Ostalbkreis für das gesamte Gebäude erteilt.

 

Der aktuelle Zustand (Kindergarten "alt"), der geplante Neubau (Kindergarten "neu") und die ursprünglich ebenfalls in Betracht gezogene Variante (Variante "Denkmal").

 

Dem Kindeswohl zuliebe und für die Zukunft Röttingens wurde geplant!

Dass bei Erhalt des Klösterles die Außenspielfläche nur 46,36 m² kleiner sein soll, ist schlicht unwahr. Selbst bei einer Inanspruchnahme einer Baulast, das heißt den Spielbereich direkt bis an die Außenwände des Klösterles auszudehnen, würden es 143 m² weniger sein. Ganz davon zu schweigen, dass die 4 bestehenden PKW Stellplätze beim Erhalt des Klösterles komplett entfallen würden. Die für den Neubau des Kindergartens nachzuweisende Stellplätze müssten somit zusätzlich neu geschaffen werden. Dies würde den Freibereich um weitere 46m2 verringern. Insgesamt würde folglich der Außenbereich um 185 m2 verringert werden.

Um eine Interimslösung in Form von Containern einzusparen, und damit der Kindergarten nicht zweimal komplett umziehen muss, wurde so geplant, dass der Neubau im alten Freibereich erfolgt und anschließend der neue Freibereich auf der Fläche des ehemaligen Gesamtgebäudes entsteht. Dies konnte nur durch den Zukauf eines Teilgrundstücks (429 m2) umgesetzt werden. Außerdem konnte dadurch auch der größere Flächenbedarf des neuen Gebäudes (542m2 statt wie bisher 284 m2) -bedingt durch die Bauvorschriften für einen zweigruppigen Kindergarten- kompensiert werden, sodass der neue Freibereich bis auf ca. 20 fehlende Quadratmeter wieder nahezu die gleiche Größe wie in der Vergangenheit erreicht. Diesen bisher gewohnten großzügigeren Freibereich, welcher den Kindergarten schon immer attraktiv machte, soll den Kindern auch weiterhin zur Verfügung stehen. Die Freifläche sorgt somit für den gewohnten Freiraum unserer Kinder beim Spielen und soll auch weiterhin ein Wohlfühlort für sie bleiben.

 

Die Kirchengemeinde geht verantwortungsvoll mit den Finanzen um!

Das Angebot von Herrn Seydelmann, das Klösterle für 100.000,- € zu erwerben und zu restaurieren, haben wir erhalten. Nach etlichen kontroversen Diskussionen über das Für und Wider, sind wir jedoch zu dem Entschluss gekommen, dieses Angebot abzulehnen. Die Gründe wurden oben genannt. Fakt ist, dass wir auch stets die Finanzen im Blick hatten. So war ein weiterer Grund für den Zukauf eines 429m2 großen Grundstückes, dass wir dadurch bis zur Fertigstellung des Kindergartens den Betrieb im alten Kindergartengebäude aufrechterhalten können und damit auf die Auslagerung in Containerräume vermeiden konnten, was über 100.000,-€ Miete gekostet hätte.

Zudem wurden, um die Kosten zu minimieren, verschiedene Arbeiten (statische Sicherungsmaßnahmen am Klösterle, Abbau der Spielgeräte, Abbruch des Geräteschuppens, Malerarbeiten etc.) von der Kirchengemeinde in ehrenamtlicher Eigenleistung durchgeführt, was bisher die Kosten um mehr als 15.000,- € reduzierte.

 

Der neue Kindergarten und der geplante Freibereich sind eine Investition in die Zukunft!

Auf dem Grundstück wird nun bald hundert Jahre der Kindergarten betrieben. Auch in den nächsten hundert Jahren soll hier der Kindergarten betrieben werden. Dann wird die Kirchengemeinde aus Mitgliedern bestehen, die heute noch gar nicht geboren sind. Diesen wollen wir -sofern ein Umbau bzw. Erweiterung notwendig werden sollte- nicht den Gestaltungsraum einschränken: Wie entwickelt sich zukünftig der Bedarf an Kindergartenplätzen? Welche behördlichen Auflagen werden anstehen? Nur, wenn ein Puffer an Grundstücksfläche vorhanden ist, können bei Bedarf gewisse Erweiterungen bzw. Anforderungen in der Zukunft realisiert werden.

All die genannten Überlegungen und Fakten haben dazu beigetragen, dass in der Kirchengemeinde eine Entscheidung für den Rückbau des gesamten alten Kindergartengebäudes getroffen wurde. Diese Entscheidung hat die Kirchengemeinde nicht leichtfertig getroffen! Sie hatte bei der Planung stets das Kindeswohl, die Kosten und die Nachhaltigkeit im Blick.

 

Kirchengemeinderat Röttingen
28. Februar 2024

Stellungnahme2024-03-17T13:55:33+01:00

Gottesdienste an Ostern für Familien

Herzliche Einladung zum/zur

Kreuzweg für Kinder 4 – 7 Jahre am 29.3.2024 um 9.30 Uhr in Lauchheim

Kreuzweg für Kinder ab 7 Jahre am 29.3.2024 um 10 Uhr in Westhausen

Kinder-Osternacht am 30.3.2024 um 18 Uhr in Lauchheim:

Gottesdienste an Ostern für Familien2024-02-03T17:45:31+01:00

Ausschreibung: Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in (m/w/d)

Die Kath. Kirchengemeinde St. Gangolf Röttingen sucht ab dem 01.04.2024 eine/n

nebenberufliche/n Kirchenpfleger/in (m/w/d)

Der/ Die Kirchenpfleger/in unterstützt den Pfarrer, den Kirchengemeinderat beziehungsweise den Verwaltungsausschuss bei der Wahrnehmung der örtlichen Verwaltung. Er/Sie ist für die ordnungsgemäße Ausführung der Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens verantwortlich und an rechtmäßige Weisungen und Beschlüsse des Kirchengemeinderates gebunden. Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere die Vorbereitung und Überwachung von Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden, die Unterstützung bei der Gremienarbeit und die Zusammenarbeit mit dem Katholischen Verwaltungszentrum Ellwangen.

Wir erwarten von Ihnen Flexibilität, Teamfähigkeit und ein hohes Maß an Einsatzbereitschaft. Sie sind belastbar, zuverlässig und verfügen über Organisations- und Verwaltungsgeschick. Eine Ausbildung oder Berufserfahrung in kaufmännischen oder Verwaltungsberufen sind von Vorteil. Sie zeigen Interesse für die Aufgaben der Katholischen Kirche und bejahen die Eigenart des kirchlichen Dienstes. Die Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche ist zwingende Voraussetzung.

Der/die Kirchenpfleger/in ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates mit beratender Stimme. Unterstützung erhält der/ die Kirchenpfleger/in durch das Katholische Verwaltungszentrum Ellwangen.

Nebenberufliche Kirchenpfleger-/innen erhalten eine adäquate Aufwandsentschädigung nach der Kirchenpflegerbesoldungsordnung der Diözese Rottenburg-Stuttgart.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte bis zum 29.02.2024 an die Kath. Kirchenpflege Röttingen, Frau Maria Königer, Pfarrer-Bestlin-Straße 6, 73466 Lauchheim.

Die Stelleninhaberin bewirbt sich erneut.

Ausschreibung: Nebenberufliche/r Kirchenpfleger/in (m/w/d)2024-02-29T23:11:37+01:00

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

Bauvorhaben

Neubau der zweigruppigen Kita St. Gangolf,
Schulstraße 1, 73466 Lauchheim/Röttingen

 

Bauherr

Katholische Kirchengemeinde St. Gangolf,
Pfarrer-Bestlin-Straße 6, 73466 Lauchheim

 

Schreinerarbeiten – Einbaumöbel Kita

Ausführung KW 14 – KW 23 2024

  • 4 große Garderobenanlagen Kita
  • 8 große hohe Schrankanlagen Gruppen- u. Nebenräume
  • 2 niedrige Schrankanlagen als Büroausstattung
  • Verschiedene Kleinmöbel u. Ergänzungen

 

Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen

 

Angebotsunterlagen

Anforderung ab 27.09.2023
über info@heisler-architekten.de

 

Planeinsicht und Auskünfte

heisler architekten, planungsges. mbH
Schillerstraße 1, 89077 Ulm
Tel.: 0731 880 3200, Mail: info@heisler-architekten.de

 

Angebotsabgabe und Submissionsort

Einsendung oder direkte Abgabe in Papierform im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis Dienstag 24.10.2023 14:00 Uhr an:
Kath. Kirchengemeinde St. Gangolf Röttingen,
Pfarrgasse 6, 73466 Lauchheim/Röttingen

 

Submissionstermin

Dienstag, 24.10.2023, ab 14:00 Uhr

 

Zuschlags- und Bindefrist

Donnerstag, 23.11.2023

 

Nachweis der Eignung

Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister
Unterlagen nach §6 Abs. 3 VOB/A, §6a VOB/A

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A2023-09-23T10:49:15+02:00

Wortgottesfeiern leiten

In den Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit suchen wir Menschen, die ihren Glauben leben und mit anderen feiern wollen. Fühlen Sie sich angesprochen Wortgottesfeiern zu leiten oder kennen Sie jemanden, der wie dafür geboren ist? Dann melden Sie sich gerne in Ihrem Pfarrbüro.
Ende des Jahres wird in unserer Seelsorgeeinheit die Ausbildung von Wortgottesfeier- LeiterInnen stattfinden. Die Ausbildung umfasst zwei Samstage und einen Freitagabend. Danach werden die ausgebildeten Gläubigen als Wortgottesfeier- LeiterIn beauftragt und feiern zusammen mit der ganzen Gemeinde Wortgottesfeiern.
Alle, die sich für diesen Dienst berufen fühlen, werden also entsprechend geschult und erhalten viele Anregungen und Vorlagen für die spätere Durchführung der Feiern.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung.

Wortgottesfeiern leiten2023-07-03T08:57:02+02:00

Aktion 1 mehr – Danke!

Firmlinge der Seelsorgeeinheit Kapfenburg und Jugendliche der evangelischen und katholischen Kirchengemeinden Lauchheim und Westhausen sammelten am Samstag vor dem EDEKA in Westhausen und vor dem REWE in Bopfingen alltägliche Gebrauchsgegenstände wie Nudeln, Reis, Konserven und Süßigkeiten. Die Lebensmittel werden gespendet an die Tafelläden in Aalen, Bopfingen und Ellwangen sowie an die Wohnungslosenhilfe der Caritas in Aalen.

Herzlichen Dank an alle, die unsere Aktion unterstützt haben.

Aktion 1 mehr – Danke!2023-03-30T21:42:51+02:00

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A

Bauvorhaben:
Neubau der zweigruppigen Kita St. Gangolf,
Schulstraße 1, 73466 Lauchheim/Röttingen

Bauherr:
Katholische Kirchengemeinde St. Gangolf,
Pfarrer-Bestlin-Straße 6, 73466 Lauchheim

Schreinerarbeiten – Innentüren: KW 14-17/2024
4 Stahlzargentüren
15 Holz-Stockzargentüren
1 Schiebetür

Trockenbauarbeiten: KW 44/2023-05/2024
ca. 190 m² Wände und Vorsatzschalen
ca. 550 m² Akustikdecke

Elektroarbeiten: KW38/2023-18/2024
1 St. Elektroverteilung mit Zählerplatz
1 St. passive EDV-Vernetzung mit 13 Doppeldatendosen
1 St. Brandwarnanlage mit 20 Melder
1 St. Sonnenschutzsteuerung
ca. 4800 m Kabel und Leitungen
ca. 230 St. Schalter und Steckdosen
ca. 65 St. LED-Beleuchtungskörper

Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen

Angebotsunterlagen:
Anforderung ab 27.03.2023
über info@heisler-architekten.de

Planeinsicht und Auskünfte:
heisler architekten, planungsges. mbH
Schillerstraße 1, 89077 Ulm
Tel.: 0731 880 3200, Mail: info@heisler-architekten.de

Angebotsabgabe und Submissionsort:
Einsendung oder direkte Abgabe in Papierform im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag bis Dienstag 25.04.2023 14:00 Uhr an:
Kath. Kirchengemeinde St. Gangolf Röttingen,
Pfarrgasse 6, 73466 Lauchheim/Röttingen

Submissionstermin:
Dienstag, 25.04.2023, ab 14:00 Uhr

Zuschlags- und Bindefrist:
Donnerstag, 25.05.2023

Nachweis der Eignung:
Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister
Unterlagen nach §6 Abs. 3 VOB/A, §6a VOB/A

Öffentliche Ausschreibung von Bauleistungen nach VOB/A2023-03-28T15:33:26+02:00

Spende Ahrtal – Sanierung Hemmesser Dom

Anstelle der üblichen Weihnachtsgeschenke haben wir dieses Mal dem Ahrtal eine Spende zukommen lassen.

Auf dem Foto: Am Morgen nach der Flut – Blick nach Westen. Vorne der Kirchturm der Pfarrkirche St. Pius

Mitten im Neuenahrer Ortsteil Hemmessen steht die neugotische Sebastianus- und Antoniuskapelle, die hoch geflutet war und dennoch zwei Menschen das Leben rettete. Sie konnten sich auf ihren Dachboden flüchten. Die Flut hat nun die alten Malereien freigelegt, die restauriert werden sollen; sie muss gänzlich saniert und neu eingerichtet werden. „Der Dom“ ist das Herz des Bad Neuenahrer Ortsteils Hemmessen. Seit der Katastrophe haben sich hier Beratungs- und Hilfsdienste sowie die Essensausgabe angesiedelt. In aller Trostlosigkeit entstand so ein Ort mit ein bißchen Normalität, Begegnungen, Austausch, Gebet und Gesang. Das Ziel des Projekts ist die Sanierung des Hemmesser Doms als Ort, an dem das geistliche, kulturelle und gemeinschaftliche Herz schlägt.
„Es stärkt und ermutigt uns, wenn wir wissen, dass wir nicht vergessen werden und Menschen auf dem Weg des Wiederaufbaus in Gedanken und im Gebet an unserer Seite sind. Die letzten 16 Monate haben viel Kraft verschlungen, aber auch fi nanzielle Mittel – schön, wenn man dann starke Partner an der Seite weiß. Und es gibt noch viele Projekte, die vor uns liegen und die dieser Flut erwachsen sind, und die, sehr bewusst, schon den Blick auf die Zukunft lenken“.

Markus Hartmann, Dekanat Ahr-Eifel

Spende Ahrtal – Sanierung Hemmesser Dom2023-01-20T18:09:48+01:00

Für immer gültig:

Römer 8,28 - also genießen Sie Ihren Tag!
Nach oben